
Realitätsnahe Fortbildung in der Brandbekämpfung

Ziel dieses zweitägigen, Mitte Juli stattgefundenen Aufbaulehrganges für Atemschutzgeräteträger waren neben der Wärmegewöhnung und des Erkennens der Einsatzgrenzen der Schutzkleidung, das systematische Vorgehen beim Betreten des Brandraumes (sicheres Türöffnen, Strahlrohreinstellen, Raumkühlen,…), die richtige Brandbekämpfung (ohne dass der eigene Löschstrahl einen selbst verbrüht) sowie das Absuchen nach vermissten Personen und die Menschenrettung.
Das Brandübungshaus an der Feuerwehrschule des Saarlandes in Saarbrücken ermöglicht mit mehreren gasbetriebenen Simulationsbrandstellen (Lagerraumbrand, Küchenbrand, Gaszählerbrand,…) und kompletter Verrauchungsmöglichkeit realitätsnahe Übungen mit großer Hitze und "Null-Sicht". Dabei wird jede Übungsgruppe von zwei erfahrenen Trainern der Feuerwehrschule, einer im Außenbereich, einer direkt bei dem vorgehenden Trupp unter Atemschutz, betreut und kontrolliert. Damit ein sicheres Üben zu jeder Zeit gewährleistet ist, überwacht der Lehrgangsleiter im Steuerstand der Brandsimulationsanlage die Befeuerungstechnik und den Übungsablauf, der Trainer vor Ort regelt mit einer Fernbedienung den Übungsablauf und kann zu jeder Zeit mit einer "Notaus-Funktion" eingreifen.
Die Lehrgangsplätze werden den Kreisen und Werkfeuerwehren zu gleichen Teilen zugewiesen. Von den 28 Lehrgängen, die die Feuerwehrschule pro Jahr zur Verfügung stellt, werden dem Kreis Neunkirchen vier Termine im Jahr zugeteilt. Deswegen sind diese Seminarplätze bei Feuerwehrleuten sehr begehrt.
Diese spezielle Ausbildung muss durch geschulte Trainer, den Atemschutzausbildern, auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt werden. Weiter muss jeder Atemschutzgeräteträger eine jährliche Unterweisung, eine jährliche Belastungsübung und mindestens eine jährliche Einsatzübung zusätzlich zur "normalen" Feuerwehrfortbildung durchführen. Eine regelmäßige ärztliche Untersuchung ist von der Unfallkasse vorgeschrieben.
Zur Bekämpfung eines Zimmerbrandes muss laut gesetzlichen Vorgaben mindestens eine Einheit von sechs Feuerwehrleuten mit mindestens vier ausgebildeten und einsatzfähigen Atemschutzgeräteträgern in kurzer Zeit zur Verfügung stehen, ebenso werden weitere Unterstützungseinheiten mit weiteren Atemschutzgeräteträgern gefordert! Deshalb werden bei Notfallmeldungen in der Regel gleichzeitig mehrere Löschbezirke (Feuerwehren aus mehreren Ortsteilen) gleichzeitig alarmiert.